Mit Beginn des Jahres 2023 stellen sich Änderungen ein.
Anbei die Hinweise zum aktualisierten Urlaubsantrag, zum Thema Fort- und Weiterbildung und zum Umgnag mit elektronischer Krankschreibung.
elektronische Krankschreibung:
Um den sich ergebenden Prozess für die Personalabteilung und Lohnbuchhaltung effektiv zu gestalten und bearbeitbar zu machen gilt ab sofort folgendes:
1. Das Team bzw. der direkte Vorgesetzte sind umgehend über den Krankheitsbedingten Ausfall durch den Mitarbeitenden zu infomieren.
2. Die Meldung in der Personal- bzw. Lohnabteilung erfolgt durch den Mitarbeitenden umgehend
– per E-Mail an: krankmeldung@fab-crimmitschau.de
– im Bedarfsfall telefonisch: 03762-9514-220
Urlaubsantrag:
Der Urlaubsantrag ab 2023 wird nur noch vom Mitarbeitenden und dem dirketen Vorgesetzten unterzeichnet.
Beispiel: Beispiel Urlaubsantrag_2023
Fort- und Weiterbildungen:
Für angestrebte Fort- und Weiterbildungen bzw. Zusatzqualifikationen die über das Maß an 5 BU-Tagen/Kalenderjahr und der nach jeweiliger zugestimmter Fassung der AVB´s vereinbarten jährlichen Fortbildungsvergütung hinaus gehen, wird ab sofort der Antrag Fort- und Weiterbildung (Ressourcen\Veröffentlichung\Vorlagen\Antrag Fort- und Weiterbildung) genutzt.
Ein Vorabstimmung bzgl. Thema, Umfang, Praxistauglichkeit im Team und mit den jeweiligen Vorgesetzten wird weiterhin vorausgesetzt.