Masernschutzgesetz

Am 01.03.2020 tritt das neue Masernschutzgesetz in Kraft. Im Anhang befinden sich aktuelle allgemeine Informationen. Zur Verfahrensweise im FAB e.V. erfolgen Absprachen mit den einzelnen Bereichen. Die Erfassung des Impfstandes der Mitarbeiter*innen ist in Vorbereitung.

Jens Strecker – Geschäftsführer

20200226_Info_Masernschutzgesetz