Durch die aktuellen Umstände kann der Zuschuss 15€/pro teilnehmende*r Mitarbeiter*in für teambildende Maßnahmen bis zum 28.02.2021 geltend gemacht werden.
Es muss davon ausgegangen werden, dass geplante Teamaktivitäten in 2020 durch die gesellschaftlichen Einschränkungen nicht mehr umsetzbar sein werden. Somit ist in diesem Fall einmalig die Option gegeben, auch in 2021 noch eine gemeinsame Aktivität umzusetzen, diese muss bis zum 28.02.2021 erfolgt sein.
Der Zuschuss gilt, wie stets, nur für Mitarbeitende, welche auch an einer teambildenden Aktivität teilnehmen.