Mit Wirkung vom 01.11.2025 entfallen für die Nutzer*innen der digitalen Zeiterfassung (aktuell in der Test- und Erprobungsphase) die Pflichten aus der Dienstanweisung Abwesenheit von 2023.
In dieser wird geregelt, dass beim Betreten und Verlassen von Betriebsstätten verbindlich die Listen auszufüllen sind. Durch die Nutzung der TimeCard – digitale Zeiterfassung als Mobile Version per App und/oder PC und/oder am Terminal erfolgt damit eine automatisierte Erfassung der An- und Abwesenheit im Gebäude/Gelände. Dies macht die Pflicht zur handschriftlichen Nachweisführung überflüssig.
Mitarbeitende, welche noch nicht im Rahmen der Erprobung und Testphase die digitale Zeiterfassung nutzen sind weiterhin angehalten, die Regularien der Dienstanweisung Abwesenheiten aktiv umzusetzen. Zudem besteht für jeden Beschäftigten die Option der Nutzung der TimeCard – mindestens als mobile Version per App und/oder PC. Detaliertere Informationen dazu, wenn noch nicht erfolgt, sind über den Vorgesetzten und/oder Adnin möglich.
