In diesem Jahr besteht wieder die Option der Nutzung und Umsetzung von teambildenden Maßnahmen in den Gruppen und Bereichen. Pro Teilnehmner*in stehen 20,-€ zur Verfügung und können im Nachgang abgerechnet werden.
Der Zweck steht grundsätzlich zur freien Verfügung bspw. Eintritt oder Verpflegung und ist auch nicht an eine etwaige Weihnachtsfeier gekoppelt, sondern kann auch schon jetzt oder im Sommer umgesetzt werden.
Anbei die Übersicht der Wahl zum neuen Betriebsrat, welche mit der offiziellen Verkündung des Ergebnisses abgeschlossen ist.
Herzliche Glückwünsche und einen guten Start in die Tätigkeit.
Wahlergebnis Betriebsratswahl 2022
Am 20.05. ab ca. 16 Uhr beginnt die Umstellung des Terminalservers. Remoteverbindungen sind dann bis 23.05. nicht möglich!
Sollten am Wochenende relevanten Vorlagen/Dateien notwendig sein, diese bitte vorher auf dem PC ablegen, um sie weiterhin nutzen zu können.
Am 23.05. erfolgt eine Anfahrt der Außenstellen. Für die Mitarbeiter*innen an Schulen außerhalb von Crimmitschau erfolgt noch eine gesonderte Information, ob diese vor Ort betreut werden oder eine gesammelte Einrichtung der Neuverbindung in der Geschäftststelle erfolgt.
Für eine Ersteinrichtung auf dem neuen Terminalserver sind Änderung in der Anmeldung notwendig, welche geplant von Herrn Dürrschmidt in Crimmitschau, Glauchau, Blankenhain übernommen werden und von Herrn Richter in Zwickau, Cunersdorf und Kirchberg. Dies beginnt am 23.05.2022 ab ca. 07:30 Uhr.
Vorab sollten alle Dateien vom Desktop ordnungsgemäß verschoben werden, da diese nach der Umstellung gelöscht sind. Zudem nochmal die Info das eine Speicherung auf den Desktops generell unzulässig ist (siehe Dienstanweisung 01/2019). Nach erfolgte Neuanmeldung ist auch das Einrichten der bisherig genutzten Verknüpfungen (wenn vorhanden) notwendig.
Anbei eine erste kurze Information bzgl. der Umstellung.
Remoteumstellung
Im Zuge einer besseren Organisierbarkeit der Anfragen bitten wir im Falle von Interessentenanfragen per Telefon oder Persönlich in den einzelnen Bereichen, auf das gewünschte Vorgehen zu verweisen, siehe: https://fab-crimmitschau.de/verein/praktikum
Sollten Bewerbungen per E-Mail in den Bereichen eingehen, bitte dort mit den jeweiligen Verantwortlichen abstimmen/bearbeiten oder wenn diese fehlgeleitet o. ä. sind an bewerbung@fab-crimmitschau.de weiterleiten.
Hier finden Sie die Terminübersicht der Geschäftsleitung für das Jahr 2022.
Wir bitten die Teamleitungen und etwaige andere veranwtortliche Kollleg*innen um Sichtung und Beachtung der entsprechenden Termine.
20220110_Terminplan FAB 2022 A5
Ab dem 01.02.2022 ist das aktualisierte Dokument für die Testnachweise zu nutzen. Dieses ist auch zu finden unter R:\Veröffentlichung\Vorlagen\20220126_Testnachweis.
Es ist mit Beginn Februar von jedem Mitrbeitenden des FAB e.V. nochmal im Datenabgleich auszufüllen.
Bei Mitarbeitenden, welche der weiterhin bestehenden 3G-Regelung am Arbeitsplatz und damit Testnachweispflicht unterliegen, ist der Nachweis täglich zu erbringen. An den zur Verfügung stehenden Kapazitäten Seitens des FAB e.V. ändert sich zum bisherigen Umgang nichts. Vereinfacht wurde das Mitbringen externer Testnachweise, diese sind nur in der Liste unter Test mitgebracht zu vermerken, von einem Zeugen einzusehen und müssen nicht zusätzlich aufbewahrt werden.
Es ist ein Nachweisblatt in doppelseitiger Ausdrucksweise pro Monat zu nutzen. Im Nachgang ist dieses in der Verwaltung zu hinterlegen, vorab verbleibt es für etwaige Kontrollen/Einsichten beim Mitabreitenden bzw. im Bereich. Für Kolleg*innen welche wechselnde Tätigkeitsorte haben/nutzen und der Nachweispflicht unterliegen empfiehlt es sich das Dokument mitzuführen.
Mitarbeitende, welche einen vollständigen Impfstatus oder einen aktuellen Gensenenstatus (ab PCR Test 3 Monate Gültigkeit) haben, können die Nachweisübersicht für die Inanspruchnahme des Testangebotes des FAB e.V nutzen, unterliegen aber nicht der Testnachweispflicht bzgl. 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Somit können diese Mitarbeitenden ihren im oberen Teil ausgefüllten Zettel auch sofortig in der Verwaltung hinterlegen. Natürlich reicht da, solange der Status gilt, die einmalige Abgabe. Eine monatliche Neuabgabe ist nicht erforderlich.
20220126_Testnachweis_2seitig
Die bundesweiten und sächsischen Vorgaben haben sich verändert, weshalb ab dem 24.11.2021 innerhalb des gesamten FAB e.V. neue Regularien zum Einsatz kommen.
Maßgeblich ändern sich die Zutrittsregeln für Besucher*innen in den Einrichtungen, spezifische Ausnahmen sind gesetzlich geregelt und den betreffenden Bereichen bekannt. Ansonsten gilt generell Zutritt nur unter der Maßgabe 3G. Dazu wurde der Besucherfragebogen aktualisiert und ist für diese Zwecke zwingend zu nutzen. Neu dabei ist die Abfrage bzgl. 3G und die Kenntnissnahme/Bestätigung des Mitarbeitenden welcher den Besuch empfängt und Einsicht in die entsprechenden Nachweise nimmt.
Die Vorlage des Besucherfragebogens findet sich unter: Ressourcen:\Veröffentlichung\Vorlagen\20211122_Besucherfragebogen Corona
Besucherfragebogen COVID ab 23.11.2021
Des Weiteren gelten ab dem 24.11.2021 die Regularien des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes (IfSG), welche u. a. einen Zutritt zur Betriebsstätte nur unter der 3G Maßgabe erlauben. Die Unterweisung und Darlegung der praktischen Umsetzung regelt sich in der veröffentlichten Dienstanweisung 03/11/2021.
Die Dienstanweisung finden Sie hier und unter Ressourcen:\Veröffentlichung\Dienstanweisungen\20211122_Dienstanweisung 03_11_2021 IfSG
Dienstanweisung 03_11_2021 IfSG
Zur Umsetzung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz gibt es ein aktualisiertes Abfrage- bzw. Nachweisblatt, welches mindestens einmalig durch jeden Mitarbeitenden im oberen Teil auszufüllen ist. Des Weiteren kann dies gleich für etwaige Testnachweise genutzt werden und sollte deshalb im jeweiligen Bereich bzw. dezentral aufbewahrt werden. Dieses Verfahren wurde mit dem Betriebsrat besprochen.
Die Datei Testnachweis findet sich hier und unter: Ressourcen:\Veröffentlichung\Vorlagen\20211122_Testnachweis
20211122_Testnachweis
Ab dem 01.07.2021 gibt es durch neue SächsCoronSchVO vom 22.06.2021 und die geringen Inzidenz im LK Zwickau (Stand 01.07. 0,3) aktuell keine Testnachweispflicht mehr.
In Crimmitschau wird ab dem 05.07.2021 weiterhin Montags (am 12.07.2021 nicht!) von 9-11 Uhr die Option bestehen (Haus 7 -2. OG) einen Schnelltest abnehmen zu lassen.
Voranmeldung sind erforderlich bis Donnerstag in der Vorwoche
bei Herrn Tomesch: s.tomesch@fab-crimmitschau.de 03762-9514233
Wir wollen damit den Kolleg*innen die Optioneiner Testung anbieten, eine Nachweis- oder Tespflicht besteht aktuell für keinen unserer Arbeitsbereiche.
Unter interne Dokumente auf der Homepage oder das Laufwerk Resssourcen – Veröffentlichungen – Dienstweisungen finden Sie die neue DA 02/04/2021/V1 zum Verlassen von Objekten und den Nutzen von Dienstfahrzeugen.
Unter interne Dokumente finden Sie das aktuelle Organgiramm des FAB e.V. Crimmitschau mit Stand 03/2021