Mit Beginn des Jahres 2023 stellen sich Änderungen ein.
Anbei die Hinweise zum aktualisierten Urlaubsantrag, zum Thema Fort- und Weiterbildung und zum Umgnag mit elektronischer Krankschreibung.
elektronische Krankschreibung:
Um den sich ergebenden Prozess für die Personalabteilung und Lohnbuchhaltung effektiv zu gestalten und bearbeitbar zu machen gilt ab sofort folgendes:
1. Das Team bzw. der direkte Vorgesetzte sind umgehend über den Krankheitsbedingten Ausfall durch den Mitarbeitenden zu infomieren.
2. Die Meldung in der Personal- bzw. Lohnabteilung erfolgt durch den Mitarbeitenden umgehend
– per E-Mail an: krankmeldung@fab-crimmitschau.de
– im Bedarfsfall telefonisch: 03762-9514-220
Urlaubsantrag:
Der Urlaubsantrag ab 2023 wird nur noch vom Mitarbeitenden und dem dirketen Vorgesetzten unterzeichnet.
Beispiel: Beispiel Urlaubsantrag_2023
Fort- und Weiterbildungen:
Für angestrebte Fort- und Weiterbildungen bzw. Zusatzqualifikationen die über das Maß an 5 BU-Tagen/Kalenderjahr und der nach jeweiliger zugestimmter Fassung der AVB´s vereinbarten jährlichen Fortbildungsvergütung hinaus gehen, wird ab sofort der Antrag Fort- und Weiterbildung (Ressourcen\Veröffentlichung\Vorlagen\Antrag Fort- und Weiterbildung) genutzt.
Ein Vorabstimmung bzgl. Thema, Umfang, Praxistauglichkeit im Team und mit den jeweiligen Vorgesetzten wird weiterhin vorausgesetzt.
Sie finden im Laufwerk O_Verwaltung, da wo die Dienstpläne ersichtlich sind, unter DP_Vorlage die Datei-Version für 2023.
Diese kann ab sofort genutzt werden.
Wir weißen nochmal auf die Änderung hin, das der IST-Plan bis zum 10. Tag des Folgemonats ausgefüllt werden muss. Ab dem 11. Tag ist der zurückliegende IST-Plan für Eintragungen gesperrt.
Unter Ressourcen\Veröffentlichung\Datenschutz\05 zentrale Dokumente DS finden sich die aktualisierten Versionen der Dokumente
Fotoerlaubnis für
Sorgeberechtigte 20221216_Einverständniserklärung Foto Sorgeberechtigte
Erwachsene/Minderjährige 20221216_Einverständniserklärung Foto Volljährige
und für die Datenübermittlung/Schweigepflichtsentbindung
für Sorgeberechtigte 20221216_Erklärung zur Datenübermittlung-Sorgeberechtigte
für Erwachsene 20221216_Erklärung zur Datenübermittlung-Erwachsene
für Minderjährige 20221216_Erklärung zur Datenübermittlung-Minderjährige
Bitte ab sofort nur noch die angepassten Dokumente verwenden. Bestehende Fotoerlaubnisse müssen nicht angepasst werden, bei Neuerstellung bspw. durch Neuafnhamen bitte nur noch die Versionen vom Dezember 2022 verwenden.
Im internen Bereich unter interne Dokumente finden Sie das aktuelle Telefonverzeichnis des FAB e.V.
Es beinhaltet zudem die Strukturübersicht, welche gleichzeitig zum schnellen navigieren im Telefonbuch genutzt werden kann.
Des Weiteren liegt die PDF Datei nochmal unter Ressourcen–>Veröffentlichung–>FAB intern.
Hinweis: Die Datei ist nur für den internen Gebrauch vorgesehen!
Im Rahmen eines qualitativen Dialogs wurde in 2019 das Thema Mitarbeiter*innengespräche besprochen. Mit Einbeziehung des Betriebsrates, leitenden Angestellten und der Geschäftsführung wurden dabei zwei neue Dokumente entwickelt, welche ab Februar 2020 einheitlich im FAB e.V. zu nutzen sind. Ziel war es, damit den vielfältigen Vorlagen, welche es bisher für die Protokollierung von Gesprächen gibt, entgegenzuwirken und gemeinsame Vorlagen zu nutzen.
Die Dokumente finden sich unter R\Ressourcen\Veröffentlichungen\Vorlagen\Mitarbeitergespräche. Sie stehen jeweils in einer Version zum händischen Ausfüllen und in einer PC Version als beschreibbare PDF zur Verfügung. Sie können aus diesem Ordner kopiert und in den jeweiligen Bereichs- oder Teamordnern abgelegt werden.
Die Protokollvorlage kann für die vielfältigsten Geprächsarten (Probezeitendgespräch, Gespräch zum Arbeitsverhältnis, Austrittgespräch, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM-Gespräch) genutzt werden, sie ist bspw. auch nutzbar für Reflexionseinheiten mit Praktikant*innen.
In Vorbereitung von Mitarbeiter*innengesprächen ist im Vorfeld eine Gesprächsbedarfsanzeige (2. Vorlage) zu nutzen. Diese kann einerseits vom Mitarbeitenden selbst oder der ihm/ihr Vorgsetzten Person genutzt werden, um einen Gesprächsbedarf anzuzeigen und zugleich eine Abstimmung zum Teilnehemer*innenkreis, der örtlichen und zeitlichen Absprache, dem Anlass und den Themen zu treffen.